Unwetter in Deutschland: Wer zahlt, wenn der Keller unter Wasser steht?

Auch in Deutschland macht sich der Klimawandel bemerkbar. Vielerorts in Deutschland hatte es vergangene Woche starkes Unwetter gegeben. Dieses kam einher mit zentimetergroßen Hagelkörnern, Blitzschlägen und Starkregen. An Häusern sowie am Hausrat sind Unmengen an Schäden entstanden, wodurch die Schaden-Hotlines der Versicherungsgesellschaften stark ausgelastet waren, bzw. noch immer sind. 

Auch uns erreichen in den letzten Tagen mehrere Kunden, die nachfragen, ob solch ein Fall in ihrer Gebäudeversicherung mitversichert ist. Daher wollen wir Euch mit diesem Beitrag ein kleines “Versicherung-Coaching” mit auf den Weg geben 😉 

Was viele nicht wissen: Wohngebäude- und Hausratversicherung decken nicht alle Naturereignisse ab. Für Schäden, die z.B. durch Überschwemmungen und Starkregen entstehen, ist der Zusatzbaustein “Elementardeckung” in der Wohngebäudeversicherung zwingend notwendig. Nur dann werden die Kosten für Reparaturarbeiten am Wohngebäude (z.B. Instandsetzung des Mauerwerks, Gebäudetrocknung,…) übernommen.  

Die Hausratversicherung sichert das beschädigte und/oder zerstörte Wohnungsinventar ab. Auch hier ist dazu die “Elementardeckung” nötig, wenn es sich um Unwetterschäden handelt. 

Wie soll ich mich im Schadensfall verhalten? 

  • Den Schaden sofort melden: Versicherer sollten schnellstmöglich über den Schaden informiert werden. Eine detaillierte Schadenaufstellung kann auch später nachgereicht werden.

 

  • Folgeschäden vermeiden: Sofern möglich, sollte der Schaden möglichst gering gehalten werden (z.B. Einrichtungsgegenstände aus dem Keller nach oben tragen).

 

  • Fotos / Videos: zur Dokumentation und Vorlage bei der Versicherungsgesellschaft sind Bilder und Videos, die die Schäden aufnehmen, immer eine große Hilfe.


  • Rücksprache halten: bevor eine Reparatur in Auftrag gegeben wird. 

Du möchtest wissen, ob Deine Wohngebäude- u. Hausratversicherung die Elementardeckung beinhaltet? Dann kannst du dies in deiner Versicherungspolice, oder direkt bei Uns in Erfahrung bringen. 

Du bist Betroffener eines Schadens? 

Diesen kannst Du unter der 08247/90 99-20 melden, oder über unsere Online-Schadenmeldung

Übrigens: Mit unserer Baufinanzierungsabteilung bieten wir Dir einen weiteren Service in den Bereichen…

– Bau- und Immobilienfinanzierung

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