Moped freiwillige Zulassung THG Prämie

Freiwillige Zulassung für Simson & Moped AIXAM (50ccm großes Nummernschild; THG Prämie; Vollkassko AIXAM)

In letzter Zeit erreichen uns immer Mehr anfragen zum Thema freiwillige Zulassung für Mopeds.

Beweggründe für die freiwillige Zulassung

  • Bei E-Mopeds oder E-Rollern kann durch die freiwillige Zulassung die THG-Prämie beantragt werden
  • Durch die Zulassung ist das Moped zugelassen, wie ein Motorrad und es wird ein Schadenfreiheitsrabatt aufgebaut
  • Es muss nicht jedes Jahr das GDV-Kennzeichen beantragt und getauscht werden
  • Meistens günstigere Versicherungsbeiträge als beim Versicherungskennzeichen
  • Möglichkeit einer Vollkaskoversicherung (besonders Interessant für AIXAM-Fahrzeuge)

Welche Voraussetzungen/Unterlagen müssen zum Erhalt der freiwilligen Zulassung erfüllt sein bzw. vorgelegt werden?

  • Ihr müsst begründen, warum ihr eine freiwillige Zulassung wollt und beruft euch auf §3 FZV, Absatz 3 (Notwendigkeit einer Zulassung)
  • Kaufnachweis des Fahrzeugs (Rechnung; Kaufvertrag)
  • Die freiwillige Zulassung eines Kleinkraftrades kann nur dann erfolgen, wenn alle technischen Daten, die für die Zulassung benötigt werden, vorgelegt werden. Diese Daten können im Regelfall aus der Betriebserlaubnis bzw. dem CoC-Papier entnommen werden. Gerade bei älteren Fahrzeugen liegen die technischen Daten oftmals nicht vollständig vor. In diesem Fall muss sich der Halter auf eigene Kosten um den Nachweis der Daten kümmern. Ausdrucke aus dem Internet o. ä. können hier nicht anerkannt werden. Es ist in der Regel ein Gutachten oder Datenblatt einer technischen Prüfstelle erforderlich. Hat das Kleinkraftrad gar keine Betriebserlaubnis mehr, ist in jedem Fall ein Vollgutachten erforderlich.
  • Kleinkrafträder zählen nach der gesetzlichen Definition nicht als „Krafträder“. Daher dürfen hier ausschließlich zweizeilige Kennzeichen (ähnlich wie beim Quad) in der Größe 250 x 200 mm bzw. 260 x 200 mm zugeteilt werden. Leichtkraftradkennzeichen und Motorradkennzeichen (Kraftradkennzeichen) sind nicht zulässig. Ebenfalls dürfen bei Elektrofahrzeugen keine E-Kennzeichen zugeteilt werden.
  • Die Fahrzeuge benötigen eine Kennzeichenbeleuchtung. Ist diese nicht vorhanden, so muss auf eigene Kosten eine bauartgeprüfte Kennzeichenbeleuchtung nachgerüstet werden. Für das Vorhandensein der Kennzeichenbeleuchtung wir oftmals ein Nachweis vom Hersteller oder von einem TÜV/DEKRA-Gutachten gefordert.
  • eVb (diese erhältst Du gerne bei uns im Büro)

Diese Aufzählung kann unvollständig sein und bezieht sich auf die aktuellen Erfahrungen unserer Kunden bei der Zulassungsstelle.

Besonderheit AIXAM

Bei Fahrzeugen der Firma AIXAM oder ähnlichen Herstellern besteht oft die Schwierigkeit eine Vollkasko zu erhalten. Über die freiwillige Zulassung ist das kein Problem. Die Haftpflicht inkl. Vollkasko ist ohne einen eingebrachten Schadenfreiheitsrabatt bereits ab 560 Euro erhältlich. Sollte ein Schadenfreiheitsrabatt vorhanden sein, reduziert sich dieser Beitrag entsprechend.

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