Rauchmelderpflicht ab 01.01.2018 für alle!

Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte:

Wer muss Sie einbauen?

  • Für Neu- und Umbauten gilt die Rauchmelderpflicht bereits seit dem 01.01.2013
  • Bestandsbauten haben eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2017
  • der Eigentümer (sowohl bei selbstgenutztem als auch vermietetem Wohnraum)

Wo müssen die Rauchmelder angebracht werden?

  • in Schlafräumen und Kinderzimmern
  • in allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungsweges ins Treppenhaus oder Wege die ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit offenem Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Wer ist verantwortliche für die Wartung?

  • in Mietwohnungen: der Mieter bzw. .Bewohner der Wohnung – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst. Der Vermieter ist allerdings verpflichtet, die Melder betriebsbereit zu halten, d.H. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchmeldern in einzelnen Landesordnungen!
  • in selbstgenutztem Wohnraum: der Eigentümer

Rauchmelder und Versicherungschutz

Wer keinen Rauchmelder installiert, der kann im Ernstfall mit großen Problemen in Form von strafrechtlichen Verfahren und eines Verlusts oder einer Minderung des Versicherungsschutzes rechnen.

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