Schadenfreiheitsrabatt übertragen – Wann lohnt sich die Rabattübertragung von Eltern auf Kinder?
Viele Familien stellen sich die Frage: Wann ist der richtige Zeitpunkt, das Auto von den Eltern auf das Kind umzumelden – und dabei den Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) zu übertragen?
Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab. Hier erfahren Sie, wann eine Rabattübertragung sinnvoll ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie sich die Kosten verändern.
Was bedeutet Schadenfreiheitsrabatt überhaupt?
Der Schadenfreiheitsrabatt (kurz: SF-Rabatt) ist ein Bonus, den Autofahrer für unfallfreies Fahren erhalten. Je länger Sie schadenfrei bleiben, desto niedriger wird Ihr Versicherungsbeitrag.
Dieser Rabatt kann in bestimmten Fällen auf andere Personen übertragen werden – häufig von Eltern auf ihre Kinder.
Damit eine solche Rabattübertragung überhaupt möglich ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen für eine Rabattübertragung
Eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts ist nur unter klaren Bedingungen möglich:
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Gleicher Haushalt: Eltern und Kinder müssen zum Zeitpunkt der Übertragung im selben Haushalt wohnen.
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Regelmäßige Nutzung: Das Kind darf das Fahrzeug nicht nur gelegentlich, sondern muss es regelmäßig gefahren haben.
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Gültiger Führerschein: Der neue Versicherungsnehmer muss für den gesamten Anrechnungszeitraum eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
Wichtig: Es können nur so viele schadenfreie Jahre übertragen werden, wie das Kind den Führerschein hat.
In der Praxis läuft das Auto meist auf die Eltern, da sie aufgrund vieler unfallfreier Jahre eine hohe SF-Klasse besitzen und dadurch niedrigere Beiträge zahlen.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel anhand des Schadenfreiheitssystems der KRAVAG:
SF 10 Beitragssatz 38%
SF 09 Beitragssatz 40%
SF 08 Beitragssatz 42%
SF 07 Beitragssatz 44%
SF 05 Beitragssatz 49%
SF 04 Beitragssatz 52%
SF 03 Beitragssatz 55%
SF 02 Beitragssatz 59%
SF 01 Beitragssatz 64%
SF 1/2 Beitragssatz 77%
Beispiel:
Das Auto läuft aktuell auf die Eltern mit SF 10 (38 %).
Das Kind besitzt den Führerschein seit drei Jahren. Damit können maximal SF 2 übertragen werden.
Wenn der Beitrag bei SF 10 = 38 % z. B. 500 € beträgt, ergibt sich nach der Übertragung auf SF 2 = 59 %:
500 € / 38 × 59 = 776,32 €
Das Kind zahlt also zunächst mehr, sammelt aber künftig eigene schadenfreie Jahre.
Wann lohnt sich eine Rabattübertragung?
Ab etwa dem 10. schadenfreien Jahr sinken die Beitragssätze nur noch langsam – meist um 1 Prozentpunkt pro Jahr.
Dadurch fällt der Verlust durch die Übertragung weniger stark ins Gewicht.
Eine Rabattübertragung lohnt sich in der Regel, wenn:
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das Kind den Führerschein bereits mehrere Jahre besitzt,
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es das Fahrzeug dauerhaft selbst versichern möchte,
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und die Beitragsdifferenz überschaubar bleibt.
Mit der Zeit profitiert das Kind durch eigene unfallfreie Jahre von einer schnellen Verbesserung der SF-Klasse – und spart langfristig deutlich.
Je nach Versicherungsgesellschaft gelten unterschiedliche Regelungen und Bewertungsstufen.
Lassen Sie sich daher individuell beraten, bevor Sie den Rabatt übertragen – so stellen Sie sicher, dass Sie keine unnötigen Beitragsnachteile haben.
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